Liebe Besucher:innen,
nach wie vor gelten aufgrund der aktuellen CoronaSchutzVO und der Corona AV Einrichtungen folgende Regelungen:
Der Zugang kann nur unter Vorlage eines negativen Schnelltestnachweises, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder eines negativen POC-Testnachweises, der nicht älter als 48 Stunden ist, erfolgen.
Unabhängig von einem sonstigen Status ist ein Test immer ausnahmslos erforderlich und der Nachweis muss am Eingang zur Einrichtung auf Verlangen vorgelegt werden. Liste der Testzentren der Stadt Duisburg und Terminbuchung unter https://du-testet.de.
Schnelltests sind in unserer Einrichtung möglich
- wochentags von 11 – 13 Uhr und 15 – 17 Uhr
- Samstag und Sonntag von 11 - 17.30 Uhr
Die bekannten Hygieneregeln gelten selbstverständlich weiterhin.
Wir müssen Sie bitten, während Ihres Besuches in den öffentlichen Bereichen eine FFP2-Maske zu tragen.
Die Haustür wird ab 18 Uhr verschlossen. Im besonderen Bedarfsfall bitte die Türklingel nutzen oder sich per Telefon unter der Nummer 99700 ankündigen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ralf Krause/Einrichtungsleitung
Händedesinfektion – Mundschutz – Abstand halten